Bauteiletausch bei E-Bikes

E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h müssen die Anforderungen der gültigen EU-Richtlinien und -Verordnungen erfüllen, was durch die CE-Kennzeichnung bestätigt wird. Sie durchlaufen strenge Testprozesse um diesen Normen zu entsprechen.  

Als Hersteller können wir daher nur die durch uns an unseren Bikes getesteten Teile freigeben. So können wir die Sicherheit, Kompatibilität und Qualität unserer E-Bikes gewährleisten. 

Eine Freigabe für Teile, die wir nicht selbst getestet haben können wir als Hersteller nicht erteilen, ohne die rechtliche Verantwortung zu tragen. Aus diesem Grund können wir auch keine Empfehlung zu Austauschteilen geben. 

Hierzu auch gern den ZIV Leitfaden beachten. In diesem sind die Bauteile kategorisiert mit dem Ziel den Endverbrauchern und Werkstätten eine bessere Orientierung geben, welche Art der Freigabe für welches Teil notwendig ist.